Bestellerprinzip — wer zahlt den Makler?

Fachlich geprüft von Serkan Parlak · zugelassener Immobiliardarlehensvermittler nach §34i GewO (Reg.-Nr. D-W-122-KZSM-71), IHK zu Essen.

Bestellerprinzip — wer zahlt den Makler?

Seit Dez 2020: Verteilung paritätisch zwischen Verkäufer und Käufer (max. 50/50). Standard sind 3,57 % inkl. MwSt für jede Seite.

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