Stand: Juni 2026
Sie haben Ihre Baufinanzierung unterschrieben, das Darlehen steht bereit – doch der Hausbau verzoegert sich oder die Kaufabwicklung dauert laenger als geplant. In genau dieser Phase koennen Bereitstellungszinsen anfallen und Ihre Finanzierung schleichend verteuern. Wer die Spielregeln kennt, kann diese Zusatzkosten oft komplett vermeiden. Dieser Beitrag erklaert, was Bereitstellungszinsen sind, ab wann die Bank sie berechnet, was es mit der bereitstellungsfreien Zeit auf sich hat und wie Sie bei Neubau und Immobilienkauf gegensteuern.
Was sind Bereitstellungszinsen?
Bereitstellungszinsen sind ein Entgelt, das die Bank dafuer verlangt, dass sie das zugesagte Darlehen fuer Sie bereithaelt, ohne dass Sie es bereits in voller Hoehe abgerufen haben. Sobald der Darlehensvertrag geschlossen ist, muss die Bank den vereinbarten Betrag refinanzieren und vorhalten – unabhaengig davon, ob Sie das Geld schon brauchen. Diese Vorhaltekosten gibt das Institut in Form von Bereitstellungszinsen an Sie weiter.
Wichtig ist die Abgrenzung zu den eigentlichen Sollzinsen: Sollzinsen zahlen Sie auf den bereits ausgezahlten (abgerufenen) Teil Ihres Darlehens. Bereitstellungszinsen fallen dagegen nur auf den noch nicht abgerufenen Teil an. Beide koennen also parallel laufen, sobald Sie eine Teilauszahlung erhalten haben.
Wie hoch sind Bereitstellungszinsen?
In Deutschland hat sich ein weitgehend einheitlicher Satz etabliert: Die meisten Banken berechnen rund 0,25 Prozent pro Monat, was etwa 3 Prozent pro Jahr entspricht (Stand: Juni 2026). Dieser Satz ist seit Jahren bemerkenswert stabil und unabhaengig vom aktuellen Bauzinsniveau. Die genaue Hoehe legt jedoch jede Bank selbst fest und ist teils Verhandlungssache.
Foerderkredite weichen davon ab: Bei KfW-Foerderdarlehen liegt der Bereitstellungszins typischerweise etwas niedriger, im Bereich von rund 0,15 Prozent pro Monat (Stand: Juni 2026). Pruefen Sie immer die konkreten Konditionen Ihres Vertrags, da Spannen je nach Anbieter und Programm variieren.
Ab wann fallen Bereitstellungszinsen an?
Bereitstellungszinsen fallen nicht sofort nach Vertragsabschluss an, sondern erst nach Ablauf der sogenannten bereitstellungsfreien Zeit. Diese beginnt in der Regel direkt mit dem Vertragsabschluss. Solange diese Frist laeuft, kostet das bereitgestellte, aber noch nicht abgerufene Geld nichts extra.
Erst wenn die bereitstellungsfreie Zeit abgelaufen ist und Sie das Darlehen noch nicht vollstaendig abgerufen haben, beginnt die Uhr zu ticken. Berechnet wird dann ausschliesslich auf den noch offenen, nicht ausgezahlten Betrag.
Die bereitstellungsfreie Zeit im Ueberblick
Die bereitstellungsfreie Zeit ist der entscheidende Hebel. Ihre uebliche Dauer haengt stark vom Vorhaben ab:
| Vorhaben | Uebliche bereitstellungsfreie Zeit (Stand Juni 2026) |
|---|---|
| Immobilienkauf (Bestand) | ca. 2 bis 3 Monate |
| Neubau / Bauvorhaben | oft 6 bis 12 Monate, teils verhandelbar |
| KfW-Foerderkredit | haeufig rund 12 Monate, Verlaengerung teils bis 24 Monate moeglich |
Die konkreten Zeitraeume sind Bandbreiten und je nach Bank und Verhandlung unterschiedlich. Insbesondere beim Neubau lohnt es sich, eine moeglichst lange bereitstellungsfreie Zeit auszuhandeln, weil sich Bauprojekte erfahrungsgemaess verzoegern koennen.
Ein Rechenbeispiel
Angenommen, Sie finanzieren einen Neubau mit einem Darlehen von 300.000 Euro. Die bereitstellungsfreie Zeit betraegt sechs Monate, der Bereitstellungszins liegt bei 0,25 Prozent pro Monat. Nach Ablauf der sechs Monate haben Sie aufgrund des Baufortschritts erst 150.000 Euro abgerufen.
- Noch nicht abgerufener Betrag: 150.000 Euro
- Bereitstellungszins pro Monat: 150.000 Euro x 0,25 % = 375 Euro
- Bei drei weiteren Monaten Verzoegerung: rund 1.125 Euro Zusatzkosten
Das Beispiel zeigt: Bereits eine ueberschaubare Verzoegerung kann vierstellige Mehrkosten verursachen – Geld, das in Ihre Tilgung oder Ihren Puffer fliessen koennte.
Wie Sie Bereitstellungszinsen vermeiden
Die gute Nachricht: Mit der richtigen Planung lassen sich Bereitstellungszinsen in vielen Faellen ganz vermeiden oder zumindest deutlich reduzieren. Die wichtigsten Stellschrauben:
- Lange bereitstellungsfreie Zeit verhandeln. Schon vor Vertragsabschluss sollten Sie eine moeglichst lange Frist vereinbaren. Beim Neubau sind 12 Monate ein gutes Ziel, beim Kauf reichen oft wenige Monate.
- Auszahlungszeitpunkt realistisch planen. Stimmen Sie den Finanzierungsstart auf den tatsaechlichen Mittelbedarf ab. Wer den Vertrag zu frueh schliesst, riskiert eine lange Wartezeit bis zur Auszahlung.
- Baufortschritt und Abrufe koordinieren. Rufen Sie Teilbetraege zeitnah zum Bautakt ab, damit moeglichst wenig Restbetrag offen bleibt.
- Banken vergleichen. Konditionen zu bereitstellungsfreier Zeit und Zinssatz unterscheiden sich stark. Ein Vergleich kann sich konkret in Euro auszahlen.
- Pufferzeiten einplanen. Kalkulieren Sie Verzoegerungen von Anfang an mit ein, statt von einem idealen Ablauf auszugehen.
Besonderheiten beim Neubau
Beim Neubau wird das Darlehen nach Baufortschritt in Raten ausgezahlt. Bereitstellungszinsen fallen dabei nur auf den jeweils noch nicht abgerufenen Teil an. Da sich Bauphasen ueber viele Monate ziehen, ist eine lange bereitstellungsfreie Zeit hier besonders wertvoll. Achten Sie zusaetzlich darauf, Handwerker- und Bautraegerrechnungen zuegig zur Auszahlung einzureichen. Wer genuegend Eigenkapital einbringt, kann fruehe Bauphasen teils selbst finanzieren und den Darlehensabruf nach hinten schieben.
Besonderheiten beim Immobilienkauf
Beim Kauf einer Bestandsimmobilie wird das Darlehen meist in einer Summe ausgezahlt, sobald die Eigentumsuebertragung im Grundbuch gesichert ist. Hier ist das Risiko geringer, aber nicht null: Verzoegerungen bei Notartermin, Grundbucheintrag oder der Aufloesung von Belastungen koennen die Auszahlung hinausschieben. Planen Sie den Vertragsabschluss daher nicht zu weit vor dem voraussichtlichen Auszahlungstermin. Vergessen Sie ausserdem nicht, die Kaufnebenkosten in Ihre Gesamtkalkulation einzubeziehen.
Rechtlicher Rahmen
Bereitstellungszinsen sind grundsaetzlich zulaessig, wenn sie im Darlehensvertrag wirksam vereinbart wurden. Sie sind kein gesetzlich vorgeschriebener Standardposten, sondern eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und der Bank. Entscheidend ist also, was im Vertrag steht – Hoehe, Beginn und Dauer der bereitstellungsfreien Zeit muessen transparent geregelt sein. Lesen Sie diese Klauseln vor Unterschrift genau und lassen Sie sich Unklarheiten erklaeren. Da die Ausgestaltung je nach Anbieter variiert, ersetzt dieser Ueberblick keine Pruefung Ihres konkreten Vertrags.
Häufige Fragen
Sind Bereitstellungszinsen steuerlich absetzbar?
Bei selbst genutztem Wohneigentum sind Bereitstellungszinsen in der Regel nicht absetzbar. Bei vermieteten Immobilien koennen Finanzierungskosten unter Umstaenden als Werbungskosten geltend gemacht werden. Klaeren Sie die individuelle Behandlung mit einer Steuerberatung, da dies vom Einzelfall abhaengt.
Kann ich die bereitstellungsfreie Zeit verlaengern?
Bei manchen Darlehen, insbesondere bei KfW-Foerderkrediten, ist eine Verlaengerung moeglich – teils gegen einen hoeheren Bereitstellungszins. Ob und zu welchen Konditionen das geht, regelt Ihr Vertrag beziehungsweise das jeweilige Foerderprogramm.
Fallen Bereitstellungszinsen auch auf bereits abgerufenes Geld an?
Nein. Auf den bereits ausgezahlten Teil zahlen Sie die normalen Sollzinsen. Bereitstellungszinsen betreffen ausschliesslich den noch nicht abgerufenen Restbetrag des Darlehens.
Lohnt sich ein Bankwechsel wegen der Bereitstellungszinsen?
Die Bereitstellungskonditionen sind ein Kriterium von vielen. Sinnvoller ist es, sie als Teil des Gesamtpakets aus Zinssatz, Zinsbindung und Flexibilitaet zu betrachten und Angebote ganzheitlich zu vergleichen, statt allein wegen der bereitstellungsfreien Zeit zu wechseln.
Fazit
Bereitstellungszinsen sind ein oft unterschaetzter Kostenfaktor der Baufinanzierung. Mit rund 0,25 Prozent pro Monat (Stand: Juni 2026) summieren sie sich bei Verzoegerungen schnell auf vierstellige Betraege. Der wirksamste Schutz besteht aus drei Bausteinen: eine ausreichend lange bereitstellungsfreie Zeit vereinbaren, den Auszahlungszeitpunkt realistisch planen und Angebote sorgfaeltig vergleichen. Wer diese Punkte vor Vertragsabschluss klaert, vermeidet boese Ueberraschungen und haelt seine Finanzierung schlank.
Dieser Beitrag dient ausschliesslich der redaktionellen Information und stellt keine individuelle Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Angegebene Zinssaetze und Zeitraeume sind Spannen zum Stand Juni 2026 und koennen je nach Anbieter und Vertrag abweichen.
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