Fachlich geprüft von Serkan Parlak · zugelassener Immobiliardarlehensvermittler nach §34i GewO (Reg.-Nr. D-W-122-KZSM-71), IHK zu Essen.
KfW 298 Verlängerung 2026: Fristen, Voraussetzungen und Ablauf der Zusage-Verlängerung
Die KfW-298-Verlängerung betrifft alle Bauherren, die eine Zusage für das Programm „Klimafreundlicher Neubau” (KfW 297/298) erhalten haben, ihr Bauvorhaben aber nicht innerhalb der ursprünglichen Frist abrufen oder fertigstellen können. Dieser Ratgeber erklärt, welche Fristen 2026 gelten, wann eine Verlängerung möglich ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie der Ablauf konkret aussieht.
Worum geht es bei der KfW 298 Verlängerung genau?
KfW 298 ist die Variante des Programms „Klimafreundlicher Neubau” für Wohngebäude ohne Selbstnutzung, also etwa für vermietete Objekte. (Für selbstgenutztes Wohneigentum gilt KfW 297.) Ob zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreicht wird, entscheidet nicht über die Programmnummer, sondern über die Höhe des Kredits. Wer eine KfW-Zusage erhält, hat nicht unbegrenzt Zeit, das zinsverbilligte Darlehen abzurufen und das Vorhaben umzusetzen. Es gibt zwei verschiedene Fristen, die häufig verwechselt werden:
- Abruffrist: Zeitraum, in dem das zugesagte Darlehen (ganz oder in Teilen) bei der durchleitenden Bank abgerufen werden muss.
- Bereitstellungsfrist: Zeitraum, in dem das Geld bereitsteht, ohne dass Bereitstellungszinsen anfallen.
Eine „Verlängerung” kann sich auf beide beziehen. In der Praxis geht es meist darum, die Bereitstellungsfrist zu verlängern, weil sich der Bau verzögert (Lieferengpässe, Handwerkerkapazitäten, Genehmigungen).
Welche Fristen gelten 2026?
Die genauen Fristen ergeben sich immer aus Ihrem individuellen Zusageschreiben der KfW und dem Darlehensvertrag mit Ihrer Bank. Als grobe Orientierung gelten bei KfW-Neubauförderungen üblicherweise:
| Frist | Typischer Zeitraum | Was passiert danach |
| Abruffrist | 12 Monate ab Zusage, sie verlängert sich automatisch um 24 Monate auf insgesamt maximal 36 Monate | Danach verfallen noch nicht abgerufene Beträge |
| Bereitstellungsprovision | fällt ab dem 13. Monat nach Zusage an: 0,15 % pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Betrag | Verteuert die Finanzierung, solange nicht abgerufen wird |
| Vollständiger Abruf | abhängig vom Bauablauf | Restbetrag muss innerhalb der vereinbarten Frist abgerufen werden |
Wichtig: Diese Werte sind Richtwerte. Maßgeblich sind ausschließlich die in Ihrem Vertrag genannten Termine. Prüfen Sie deshalb zuerst Ihr Zusageschreiben.
Wann ist eine Verlängerung möglich?
Eine Verlängerung ist in der Regel möglich, wenn:
- das geförderte Vorhaben unverändert bleibt (gleiches Gebäude, gleiches Effizienzhaus-Niveau, gleiches QNG-Siegel),
- die förderrechtlichen Voraussetzungen weiter erfüllt sind,
- der Antrag auf Verlängerung rechtzeitig vor Fristablauf gestellt wird.
Eine Verlängerung der zinsfreien Bereitstellung ist oft gegen Bereitstellungszinsen möglich, das heißt: Die Frist wird verlängert, aber für den noch nicht abgerufenen Betrag fallen ab einem bestimmten Zeitpunkt Kosten an. Diese Bereitstellungszinsen liegen häufig bei rund 0,15 % pro Monat auf den nicht abgerufenen Betrag, können je nach Bank aber abweichen.
Voraussetzungen im Detail
Damit eine Verlängerung gewährt wird, müssen vor allem diese Punkte stimmen:
- Förderfähigkeit bleibt bestehen: Das Effizienzhaus-Niveau (z. B. EH 40) und das QNG-Siegel müssen weiterhin erreicht werden.
- Keine vorzeitige Maßnahmenumsetzung außerhalb der Bedingungen: Der KfW-Grundsatz „Antrag vor Vorhabenbeginn” muss eingehalten worden sein.
- Sachverständigen-Bestätigung: Die Energieeffizienz-Expertin oder der -Experte begleitet das Vorhaben und bestätigt die Einhaltung der Anforderungen.
- Fristgerechter Antrag: Die Verlängerung muss vor Ablauf der laufenden Frist beantragt werden, nicht erst danach.
Ablauf: So beantragen Sie die KfW 298 Verlängerung
1. Zusageschreiben prüfen: Notieren Sie das genaue Fristdatum für Abruf und Bereitstellung.
2. Frühzeitig die Bank kontaktieren: Der Antrag auf Verlängerung läuft über Ihre durchleitende Bank, nicht direkt bei der KfW. Sprechen Sie Ihre Bank idealerweise mehrere Wochen vor Fristablauf an.
3. Verzögerung begründen: Schildern Sie nachvollziehbar, warum sich der Bau verzögert (z. B. Baufortschritt, ausstehende Gewerke).
4. Konditionen klären: Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, ob und ab wann Bereitstellungszinsen anfallen und wie hoch sie sind.
5. Bestätigung abwarten: Erst mit der schriftlichen Zusage der Verlängerung ist die neue Frist verbindlich.
Was passiert, wenn die Frist verstreicht?
Wird die Frist versäumt und keine Verlängerung beantragt, drohen je nach Konstellation:
- Verfall der Zusage für noch nicht abgerufene Beträge,
- Bereitstellungszinsen für den nicht abgerufenen Teil,
- im ungünstigsten Fall der Verlust der Förderung für den Restbetrag.
Deshalb gilt: Lieber zu früh als zu spät mit der Bank sprechen. Eine rechtzeitige Verlängerung ist fast immer günstiger und einfacher als eine Neubeantragung.
Häufige Fragen zur KfW 298 Verlängerung
Kann ich die Verlängerung direkt bei der KfW beantragen?
Nein. KfW-Förderkredite laufen über das Hausbankprinzip. Ihre durchleitende Bank stellt den Antrag und ist Ihr Ansprechpartner für die Verlängerung.
Kostet eine Verlängerung Geld?
Die Verlängerung selbst ist meist nicht mit einer Gebühr verbunden, aber für den noch nicht abgerufenen Darlehensbetrag fallen nach Ablauf der zinsfreien Bereitstellungsfrist in der Regel Bereitstellungszinsen an.
Wie lange kann verlängert werden?
Das hängt von Ihrer Bank und den KfW-Bedingungen ab. Üblich sind Verlängerungen um mehrere Monate. Klären Sie den konkreten Spielraum individuell mit Ihrer Bank.
Was unterscheidet KfW 297 und KfW 298?
Der Unterschied liegt in der Nutzung, nicht im QNG-Siegel: KfW 297 gilt für selbstgenutztes Wohneigentum, KfW 298 für Wohngebäude ohne Selbstnutzung (z. B. Vermietung). KfW 299 deckt Nichtwohngebäude ab. Das QNG-Siegel wirkt sich dagegen auf die Höhe des Kredits aus (100.000 € statt 150.000 € je Wohneinheit). Die Fristen- und Verlängerungslogik ist bei allen Varianten vergleichbar.
Konditions-Anfrage
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Finanzierungs- oder Förderberatung. Maßgeblich sind stets Ihr KfW-Zusageschreiben und Ihr Darlehensvertrag.
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Auch in der Region suchen viele nach KfW 297/298, Klimafreundlicher Neubau 2025/2026, hier findest du passende Vergleichsangebote.
Stand: Juli 2026. Die KfW hat die Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 21.07.2026 angepasst, betroffen sind unter anderem die Sanierungsprogramme 261/262 und die Heizungsförderung 458.
Förderhöhen, Einkommensgrenzen, Zinssätze und technische Anforderungen ändern sich laufend. Verbindlich sind allein die aktuellen Merkblätter und Programmbedingungen der KfW. Zinssätze werden am Tag der Zusage festgelegt.
Offizielle Quellen:
Dieser Beitrag ersetzt keine Förder-, Steuer- oder Rechtsberatung.
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