Fachlich geprüft von Serkan Parlak · zugelassener Immobiliardarlehensvermittler nach §34i GewO (Reg.-Nr. D-W-122-KZSM-71), IHK zu Essen.
Steuer bei vermieteten Immobilien
Einnahmen − AfA (2-3 %) − Werbungskosten = Vermietungseinkünfte. Diese werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Zinsen voll absetzbar, Tilgung nicht.
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