Vorfälligkeitsentschädigung erklärt
Wer ein Darlehen vor Ende der Zinsbindung kündigt, zahlt eine Vorfälligkeitsentschädigung. Sie kompensiert der Bank den entgangenen Zinsgewinn. Höhe abhängig von Restschuld, Restlaufzeit und Zinsniveau. Bei Verkauf der Immobilie nach 10 Jahren entfällt die Entschädigung gemäß BGB §489.
Weiter: Bauzinsen 2026 · Tilgung · Effektivzins · Beleihungsauslauf