Vorfälligkeitsentschädigung erklärt

Fachlich geprüft von Serkan Parlak · zugelassener Immobiliardarlehensvermittler nach §34i GewO (Reg.-Nr. D-W-122-KZSM-71), IHK zu Essen.

Vorfälligkeitsentschädigung erklärt

Wer ein Darlehen vor Ende der Zinsbindung kündigt, zahlt eine Vorfälligkeitsentschädigung. Sie kompensiert der Bank den entgangenen Zinsgewinn. Höhe abhängig von Restschuld, Restlaufzeit und Zinsniveau. Bei Verkauf der Immobilie nach 10 Jahren entfällt die Entschädigung gemäß BGB §489.

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