BEG-EM, Einzelmaßnahmen-Förderung

Fachlich geprüft von Serkan Parlak · zugelassener Immobiliardarlehensvermittler nach §34i GewO (Reg.-Nr. D-W-122-KZSM-71), IHK zu Essen.

BEG-EM, Einzelmaßnahmen-Förderung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM) bezuschusst Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster. Zuschüsse 15-45 % der förderfähigen Kosten. Wichtig: Energie-Effizienz-Experte zwingend, Antrag vor Vergabe.

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Stand: Juli 2026. Die KfW hat die Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 21.07.2026 angepasst, betroffen sind unter anderem die Sanierungsprogramme 261/262 und die Heizungsförderung 458.

Förderhöhen, Einkommensgrenzen, Zinssätze und technische Anforderungen ändern sich laufend. Verbindlich sind allein die aktuellen Merkblätter und Programmbedingungen der KfW. Zinssätze werden am Tag der Zusage festgelegt.

Offizielle Quellen:

Dieser Beitrag ersetzt keine Förder-, Steuer- oder Rechtsberatung.

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