Auf einen Blick
KfW 297/298 ist das Förderprogramm für besonders energieeffiziente Neubauten, die mindestens den Standard Effizienzhaus 40 erfüllen. Das Programm richtet sich an Privatpersonen, die ein klimafreundliches neues Wohngebäude bauen oder als Ersterwerber kaufen. KfW 297 für Standard-KFN, KfW 298 für KFN mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). und gehört 2026 zu den meistgenutzten Förderbausteinen in der Baufinanzierung. In diesem Beitrag findest du die aktuellen Konditionen, Voraussetzungen und die wichtigsten Stolpersteine, bevor du den Antrag stellst.
Wer kann KfW 297/298 beantragen?
Privatpersonen, die ein klimafreundliches neues Wohngebäude bauen oder als Ersterwerber kaufen. KfW 297 für Standard-KFN, KfW 298 für KFN mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Die Antragstellung läuft immer über deine Hausbank oder einen unabhängigen Finanzierungsvermittler – die KfW selbst vergibt keine Kredite direkt an Privatpersonen. Wir bei Bauzinsmarkt prüfen für dich, ob 297/298 überhaupt zu deiner Situation passt und ob ein Bankendarlehen ohne KfW unterm Strich nicht günstiger ist.
Förderhöhe 2026
KfW 297: bis 100.000 € pro Wohneinheit für Effizienzhaus 40. KfW 298: bis 150.000 € pro Wohneinheit für Effizienzhaus 40 mit QNG-Plus-Siegel. Bei größeren Gebäuden (Zweifamilien-, Mehrfamilienhäuser) verdoppelt bzw. vervielfacht sich der Förderbetrag.
Wichtig: Die Maximal-Beträge gelten pro Wohneinheit, nicht pro Antragsteller. Wer ein Zweifamilienhaus baut, kann den Förderbetrag verdoppeln – sofern beide Einheiten den geforderten Standard erfüllen.
Konditionen: Zinsen und Tilgung
Aktuell unter Marktzins, ohne Tilgungszuschuss – die Förderung läuft also rein über die Zinsverbilligung. Effektivzinsvorteil 2026 typisch 0,3-0,6 Prozent unter Markt.
Die Zinsbindung ist meist gestaffelt wählbar (5, 10, 20, 25 Jahre). Wir empfehlen 2026 die längere Zinsbindung, weil das Zinsniveau historisch noch günstig liegt und die KfW-Konditionen oft deutlich unter Markt sind.
Voraussetzungen, die du erfüllen musst
- Effizienzhaus-Standard EH 40 zwingend
- Für KfW 298 zusätzlich QNG-Plus-Zertifizierung
- Antrag muss vor Bauantragsstellung erfolgen
- Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten
- Keine fossile Heizung (kein Öl, Gas)
Falls du dir bei einer Anforderung unsicher bist – zum Beispiel beim geforderten Energieeffizienzstandard – frag vor dem Notarvertrag nach. Wir kennen den Standard-Stand und können einschätzen, ob dein Vorhaben förderfähig ist.
So beantragst du den KfW-Kredit
- Vor Vertragsschluss die KfW-Förderung mit deinem Berater klären – nachträglich geht in der Regel nicht.
- Antrag läuft über die Hausbank oder einen freien Vermittler – die Bank tritt als Durchleiterin auf.
- Bei Energiestandards ist eine Bestätigung durch einen Energie-Effizienz-Experten der Energieeffizienz-Expertenliste Pflicht.
- Bewilligung erfolgt in der Regel innerhalb von 4-8 Wochen.
- Die Auszahlung erfolgt parallel zum normalen Baufortschritt – nicht in einer Summe.
Praxistipp aus der Beratung
Das Programm ist im Vergleich zum Vorgänger KfW 261-Neubau deutlich strenger geworden. Vor 2023 reichte ein EH 55 – heute braucht es EH 40. Wer den Standard nicht ganz erreicht, sollte parallel einen Bankendarlehen-Variantenvergleich rechnen lassen, weil der Effektivzinsvorteil sonst durch teurere Baumaßnahmen aufgefressen wird.
KfW 297/298 kombinieren – ja oder nein?
Viele Bauherren fragen sich: lohnt sich der Aufwand für die KfW überhaupt, wenn meine Bank schon einen guten Zins macht? Pauschal lässt sich das nicht sagen. Wir rechnen für dich beide Varianten durch:
- Bankendarlehen pur – einfacher in der Abwicklung, aber teurer im Effektivzins
- Bankendarlehen + KfW 297/298 – komplexer Antrag, aber meist 0,3-0,8% effektiver Zinsvorteil über die Laufzeit
Bei einem Darlehen über 400.000 € macht 0,5% Zinsvorteil über 20 Jahre rund 40.000 € echte Ersparnis. Das lohnt sich, auch wenn der Antrag etwas Aufwand bedeutet.
Häufige Fragen zur KfW 297/298
Muss ich die Förderung vor dem Notarvertrag beantragen?
Ja – das ist der häufigste Fehler. Wer den Vertrag unterschreibt, bevor der KfW-Antrag eingereicht ist, verliert in der Regel den Anspruch.
Kann ich KfW 297/298 mit BAFA-Zuschüssen kombinieren?
Das ist programmabhängig und ändert sich regelmäßig. Aktuell gilt: nicht jedes Programm ist mit allen BAFA-Zuschüssen kombinierbar. Wir prüfen das im Einzelfall.
Was passiert, wenn der Bauträger die Effizienzklasse nicht erreicht?
Dann kann die KfW die Förderung zurückfordern. Deshalb ist eine Bestätigung durch einen Energie-Effizienz-Experten zwingend – sie ist deine Absicherung.
Wir prüfen für dich – kostenlos und unverbindlich
Wir vergleichen für dich, ob KfW 297/298 in deiner Situation den größten Vorteil bringt – oder ob ein anderes Programm besser passt. Da wir mit über 400 Banken arbeiten, sehen wir auch Konditionen, die du als Privatperson nirgendwo abgreifen kannst.
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