KfW 297/298 – Klimafreundlicher Neubau: Was 2026 wirklich gilt

Fachlich geprüft von Serkan Parlak · zugelassener Immobiliardarlehensvermittler nach §34i GewO (Reg.-Nr. D-W-122-KZSM-71), IHK zu Essen.

Auf einen Blick

KfW 297/298 ist das Förderprogramm für besonders energieeffiziente Neubauten, die mindestens den Standard Effizienzhaus 40 erfüllen. Das Programm richtet sich an Privatpersonen, die ein klimafreundliches neues Wohngebäude bauen oder als Ersterwerber kaufen. Die Programmnummer richtet sich nach der Nutzung: KfW 297 für selbstgenutztes Wohneigentum, KfW 298 für Wohngebäude ohne Selbstnutzung (etwa zur Vermietung). Das Programm gehört 2026 zu den meistgenutzten Förderbausteinen in der Baufinanzierung. In diesem Beitrag findest du die aktuellen Konditionen, Voraussetzungen und die wichtigsten Stolpersteine, bevor du den Antrag stellst.

Wer kann KfW 297/298 beantragen?

Privatpersonen, die ein klimafreundliches neues Wohngebäude bauen oder als Ersterwerber kaufen. Wichtig – ein häufiges Missverständnis: Der Unterschied zwischen 297 und 298 liegt nicht im QNG-Siegel, sondern in der Nutzung. KfW 297 gilt für selbstgenutztes Wohneigentum, KfW 298 für Wohngebäude ohne Selbstnutzung (z. B. Vermietung); KfW 299 deckt Nichtwohngebäude ab. Die Antragstellung läuft immer über deine Hausbank oder einen unabhängigen Finanzierungsvermittler – die KfW selbst vergibt keine Kredite direkt an Privatpersonen. Wir bei Bauzinsmarkt prüfen für dich, ob 297/298 überhaupt zu deiner Situation passt und ob ein Bankendarlehen ohne KfW unterm Strich nicht günstiger ist.

Förderhöhe 2026

Die Förderhöhe hängt nicht von der Programmnummer ab, sondern von der erreichten Stufe – jeweils pro Wohneinheit:

  • Klimafreundliches Wohngebäude (Effizienzhaus 40 plus Treibhausgas-Anforderung im Lebenszyklus): bis 100.000 €
  • Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG (zusätzlich Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude): bis 150.000 €
  • Effizienzhaus 55 – eine zum 16.12.2025 neu eingeführte, befristete Stufe: bis 100.000 €

Bei Zwei- und Mehrfamilienhäusern gilt der Betrag je förderfähiger Wohneinheit.

Wichtig: Die Maximal-Beträge gelten pro Wohneinheit, nicht pro Antragsteller. Wer ein Zweifamilienhaus baut, kann den Förderbetrag verdoppeln – sofern beide Einheiten den geforderten Standard erfüllen.

Konditionen: Zinsen und Tilgung

Es gibt keinen Tilgungszuschuss – die Förderung läuft ausschließlich über die Zinsverbilligung. Die befristete Effizienzhaus-55-Stufe ist dabei deutlich stärker verbilligt als die reguläre KFN-Stufe. Maßgeblich ist immer der am Tag der Zusage gültige Produktzinssatz; feste Zinsangaben nennen wir hier bewusst nicht, weil sie sich laufend ändern. Die tagesaktuellen Konditionen stehen auf der KfW-Programmseite 297/298.

Die Zinsbindung ist meist gestaffelt wählbar (5, 10, 20, 25 Jahre). Wir empfehlen 2026 die längere Zinsbindung, weil das Zinsniveau historisch noch günstig liegt und die KfW-Konditionen oft deutlich unter Markt sind.

Voraussetzungen, die du erfüllen musst

  • Effizienzhaus 40 plus Treibhausgas-Anforderung (KFN-Standard) – oder die befristete Effizienzhaus-55-Stufe
  • Für die höchste Förderstufe zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
  • Antrag muss vor Bauantragsstellung erfolgen
  • Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten
  • Keine fossile Heizung (kein Öl, Gas)

Falls du dir bei einer Anforderung unsicher bist – zum Beispiel beim geforderten Energieeffizienzstandard – frag vor dem Notarvertrag nach. Wir kennen den Standard-Stand und können einschätzen, ob dein Vorhaben förderfähig ist.

So beantragst du den KfW-Kredit

  1. Vor Vertragsschluss die KfW-Förderung mit deinem Berater klären – nachträglich geht in der Regel nicht.
  2. Antrag läuft über die Hausbank oder einen freien Vermittler – die Bank tritt als Durchleiterin auf.
  3. Bei Energiestandards ist eine Bestätigung durch einen Energie-Effizienz-Experten der Energieeffizienz-Expertenliste Pflicht.
  4. Bewilligung erfolgt in der Regel innerhalb von 4-8 Wochen.
  5. Die Auszahlung erfolgt parallel zum normalen Baufortschritt – nicht in einer Summe.

Praxistipp aus der Beratung

Das Programm ist im Vergleich zum Vorgänger KfW 261-Neubau deutlich strenger geworden. Vor 2023 reichte ein EH 55; seit 2023 ist Effizienzhaus 40 der Regelstandard. Zum 16.12.2025 hat der Bund zusätzlich wieder eine befristete Effizienzhaus-55-Stufe eingeführt – sie ist bis zum 31.12.2026 (Antragseingang) befristet, Kaufvertrag bzw. Baubeginn dürfen frühestens vom 16.12.2025 datieren, eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Wer den Standard nicht ganz erreicht, sollte parallel einen Bankendarlehen-Variantenvergleich rechnen lassen, weil der Effektivzinsvorteil sonst durch teurere Baumaßnahmen aufgefressen wird.

KfW 297/298 kombinieren – ja oder nein?

Viele Bauherren fragen sich: lohnt sich der Aufwand für die KfW überhaupt, wenn meine Bank schon einen guten Zins macht? Pauschal lässt sich das nicht sagen. Wir rechnen für dich beide Varianten durch:

  • Bankendarlehen pur – einfacher in der Abwicklung, aber teurer im Effektivzins
  • Bankendarlehen + KfW 297/298 – komplexer Antrag, aber meist 0,3-0,8% effektiver Zinsvorteil über die Laufzeit

Bei einem Darlehen über 400.000 € macht 0,5% Zinsvorteil über 20 Jahre rund 40.000 € echte Ersparnis. Das lohnt sich, auch wenn der Antrag etwas Aufwand bedeutet.

Häufige Fragen zur KfW 297/298

Muss ich die Förderung vor dem Notarvertrag beantragen?
Ja – das ist der häufigste Fehler. Wer den Vertrag unterschreibt, bevor der KfW-Antrag eingereicht ist, verliert in der Regel den Anspruch.

Kann ich KfW 297/298 mit BAFA-Zuschüssen kombinieren?
Das ist programmabhängig und ändert sich regelmäßig. Aktuell gilt: nicht jedes Programm ist mit allen BAFA-Zuschüssen kombinierbar. Wir prüfen das im Einzelfall.

Was passiert, wenn der Bauträger die Effizienzklasse nicht erreicht?
Dann kann die KfW die Förderung zurückfordern. Deshalb ist eine Bestätigung durch einen Energie-Effizienz-Experten zwingend – sie ist deine Absicherung.

Wir prüfen für dich – kostenlos und unverbindlich

Wir vergleichen für dich, ob KfW 297/298 in deiner Situation den größten Vorteil bringt – oder ob ein anderes Programm besser passt. Da wir mit über 400 Banken arbeiten, sehen wir auch Konditionen, die du als Privatperson nirgendwo abgreifen kannst.

Mehr dazu im Überblick: KfW-Förderung 2026: Programme im Überblick

👉 Weiterführend: Baufinanzierung vergleichen & Angebot anfordern

👉 Weiterführend: KfW 124 Wohneigentumsprogramm – alle Details

Die KfW-Programme im Zusammenhang

Welches Programm für dich das richtige ist, hängt vor allem davon ab, ob du neu baust, einen Bestand kaufst oder saniertest – und ob Kinder im Haushalt leben. Die übrigen Programme im Überblick:

Ob sich der Antragsaufwand für dich rechnet oder ein reines Bankdarlehen unterm Strich günstiger ist, lässt sich nur mit deinen Zahlen beantworten – genau das rechnen wir vorab durch.

Stand: Juli 2026. Die KfW hat die Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 21.07.2026 angepasst – betroffen sind unter anderem die Sanierungsprogramme 261/262 und die Heizungsförderung 458.

Förderhöhen, Einkommensgrenzen, Zinssätze und technische Anforderungen ändern sich laufend. Verbindlich sind allein die aktuellen Merkblätter und Programmbedingungen der KfW. Zinssätze werden am Tag der Zusage festgelegt.

Offizielle Quellen:

Dieser Beitrag ersetzt keine Förder-, Steuer- oder Rechtsberatung.

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