Ein Kind ist unterwegs oder gerade da, und trotzdem soll das eigene Haus her. Viele Familien fragen sich dann, ob die Bank in der Elternzeit überhaupt mitspielt. Die kurze Antwort: Sie kann es, aber sie schaut genauer hin. Denn während der Elternzeit sinkt das laufende Einkommen oft deutlich, und genau davon leitet die Bank ab, ob Sie die monatliche Rate dauerhaft stemmen können.
Warum die Elternzeit für Banken ein Sonderfall ist
Wichtig zu verstehen: Elternzeit ist keine Kündigung. Ihr Arbeitsverhältnis ruht nur, und Sie haben einen gesetzlichen Anspruch, danach auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren. Für die Bank ist das ein gutes Argument, weil die berufliche Grundlage bestehen bleibt.
Trotzdem interessiert die Bank weniger die Momentaufnahme als die gesamte Kreditlaufzeit von oft mehr als 20 Jahren. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht “Wie viel verdienen Sie jetzt?”, sondern “Wie sieht Ihr Einkommen nach der Elternzeit aus?”. Ein befristeter Einkommenseinbruch über ein oder zwei Jahre ist verkraftbar, solange danach wieder ein stabiles Gehalt fließt.
Elterngeld zählt nur eingeschränkt als Einkommen
Das Basiselterngeld ersetzt grob die Größenordnung von etwa zwei Dritteln des wegfallenden Nettoeinkommens und ist nach oben gedeckelt. Es wird nur für einen begrenzten Zeitraum gezahlt, beim Basiselterngeld für rund ein gutes Jahr, mit ElterngeldPlus gestreckt über einen längeren Zeitraum bei geringerem Monatsbetrag. Die genauen Beträge und Bezugszeiten hängen von Ihrer Situation ab und sollten über den Elterngeldbescheid oder die zuständige Elterngeldstelle geprüft werden.
Weil Elterngeld zeitlich befristet ist, rechnen die meisten Banken es gar nicht oder nur teilweise als dauerhaftes Einkommen an. Für die Machbarkeit Ihrer Finanzierung ist es also selten der tragende Baustein. Es hilft eher, die Übergangsphase zu überbrücken, nicht die Rate langfristig abzusichern.
Worauf die Bank bei der Rückkehr in den Job achtet
Da das künftige Einkommen den Ausschlag gibt, prüft die Bank vor allem, wie und mit welchem Gehalt Sie wieder einsteigen. Diese Punkte machen einen Unterschied:
- Kehren Sie in Vollzeit oder in Teilzeit zurück, und mit welcher Stundenzahl?
- Besteht ein unbefristeter Arbeitsvertrag, zu dem Sie zurückkehren?
- Wie sicher ist Ihre Branche, und wie lückenlos war Ihre bisherige Erwerbsbiografie?
- Ist die Kinderbetreuung geklärt, etwa durch einen Kita-Platz oder Unterstützung in der Familie?
Gerade der letzte Punkt wird oft unterschätzt. Wer glaubhaft machen kann, dass die Betreuung steht und der Wiedereinstieg realistisch geplant ist, wirkt für die Bank verlässlicher.
Die Rückkehrbescheinigung vom Arbeitgeber
Ihr stärkstes Werkzeug ist eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers. Darin sollten das Datum des Wiedereinstiegs, die künftige Stundenzahl und möglichst das dann gültige Gehalt stehen. Mit so einem Nachweis rechnet die Bank nicht mit dem gedrückten Elterngeld, sondern mit dem realistischen Gehalt nach der Elternzeit. Das kann über eine Zusage entscheiden.
Zwei Kreditnehmer: Der stabile Partner trägt die Finanzierung
Am einfachsten wird es, wenn ein Partner voll im Job bleibt, während der andere in Elternzeit ist. Dann lässt sich die Finanzierung im Kern auf das durchlaufende, gut nachweisbare Einkommen stützen. Das Einkommen der Person in Elternzeit fließt oft nur als Puffer oder gar nicht in die Haushaltsrechnung ein, muss dafür aber auch keine Lücke reißen.
Ein zweiter, unbefristet beschäftigter Kreditnehmer senkt das Risiko aus Banksicht spürbar. Wichtig ist trotzdem eine ehrliche Kalkulation: Reicht ein Gehalt allein für die Rate plus die laufenden Kosten, auch in den Monaten, in denen weniger Geld hereinkommt?
Das Kind in der Haushaltsrechnung
Ein Kind erhöht nicht nur die Freude, sondern auch die Ausgaben. In der Haushaltsrechnung setzt die Bank pro Person Pauschalen für die Lebenshaltung an, und für ein Kind kommt ein zusätzlicher Betrag hinzu. Auf der Habenseite berücksichtigt sie das Kindergeld, das aber nur einen Teil ausgleicht. Denken Sie außerdem an spätere Betreuungskosten für Kita oder Tagespflege, die das frei verfügbare Einkommen nach der Elternzeit mindern.
Hebel, mit denen es trotzdem klappt
Wenn die Elternzeit die Zahlen belastet, gibt es mehrere Stellschrauben:
- Mehr Eigenkapital einbringen. Je höher Ihr Anteil, desto niedriger der Beleihungsauslauf und das Risiko für die Bank. Das verbessert oft auch die Kondition.
- Rate mit Reserve wählen. Kalkulieren Sie die monatliche Belastung so, dass sie in der Phase mit reduziertem Einkommen bequem tragbar bleibt, statt jeden Euro auszureizen.
- Nachweise sauber vorbereiten. Elterngeldbescheid, Arbeitsvertrag und die Rückkehrbescheinigung gehören zusammen in die Unterlagen, damit die Bank das Einkommen nach der Elternzeit anerkennen kann.
- Bürgen oder Mitantragsteller prüfen. In manchen Fällen stärkt eine weitere solvente Person im Vertrag die Bonität.
Der richtige Zeitpunkt
Wenn es die Lebensplanung zulässt, ist der einfachste Weg, die Finanzierung noch mit vollem Einkommen abzuschließen, also vor Beginn der Elternzeit. Dann arbeiten Sie mit den bestmöglichen Zahlen, und die spätere Elternzeit berührt einen bereits laufenden Kredit weniger stark. Achten Sie bei einem Neubau oder Kauf mit späterer Fälligkeit zusätzlich auf Bereitstellungszinsen, damit sich der Kredit während der Bauphase nicht unnötig verteuert.
Fazit
Eine Baufinanzierung in der Elternzeit ist machbar, wenn die Bank erkennt, dass Ihr Einkommen danach wieder trägt. Der Schlüssel liegt in belastbaren Nachweisen zum Wiedereinstieg, einer ehrlichen Rate mit Puffer und, wenn vorhanden, einem zweiten festen Einkommen im Vertrag. Weil jede Familiensituation anders ist und die Anrechnung von Elterngeld von Bank zu Bank variiert, lohnt sich ein persönlicher Vergleich. Wir schauen uns Ihre Zahlen gemeinsam an und finden die passende Struktur für Ihre Finanzierung.
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