Fachlich geprüft von Serkan Parlak · zugelassener Immobiliardarlehensvermittler nach §34i GewO (Reg.-Nr. D-W-122-KZSM-71), IHK zu Essen.
Grundschuld und Hypothek
Die Grundschuld ist die Sicherheit der Bank für dein Darlehen. Sie wird im Grundbuch eingetragen. Bei Zahlungsausfall kann die Bank die Immobilie verwerten. Unterschied zur Hypothek: Grundschuld ist nicht an ein konkretes Darlehen gebunden, kann auch nach Tilgung stehen bleiben und für neue Kredite genutzt werden.
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