Förderung energetische Sanierung 2026

Fachlich geprüft von Serkan Parlak · zugelassener Immobiliardarlehensvermittler nach §34i GewO (Reg.-Nr. D-W-122-KZSM-71), IHK zu Essen.


Förderung energetische Sanierung 2026, der vollständige Überblick

Für die energetische Sanierung gibt es 2026 drei Hauptsäulen: die Einzelmaßnahmen-Förderung (BEG EM), die KfW-Kreditprogramme mit Tilgungszuschuss (261/262) und die Landes-Förderbanken. Sie lassen sich teilweise kombinieren, wie stark die Kosten am Ende sinken, hängt aber vollständig vom Vorhaben ab; pauschale Prozentangaben wären unseriös.

Wichtig, Konditionsänderung zum 21.07.2026: Die KfW hat die Bedingungen der Sanierungsprogramme 261/262 und der Heizungsförderung 458 zum 21.07.2026 angepasst. Fördersätze aus älteren Ratgebern sind seitdem überholt.

Säule 1, BEG-EM (Einzelmaßnahmen)

Wer einzelne Bauteile saniert (statt einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus), bekommt einen direkten Zuschuss. Wichtig zur Zuständigkeit: Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung laufen über das BAFA, der Heizungstausch dagegen über die KfW (Programm 458). Für die Gebäudehülle gilt zusätzlich der iSFP-Bonus, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt.

MaßnahmeZuständigFörderung
Dämmung Dach / Fassade / Keller, Fenster, AußentürenBAFAZuschuss auf die förderfähigen Kosten, zusätzlich iSFP-Bonus bei vorliegendem Sanierungsfahrplan
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, HeizungsoptimierungBAFAwie Gebäudehülle, inklusive iSFP-Bonus
Heizungstausch (Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse)KfW 458Grundförderung 30 % plus Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus, zum 21.07.2026 neu geregelt

Die genauen Fördersätze für die Gebäudehülle nennen wir hier bewusst nicht als feste Prozentzahlen, weil sie sich ändern. Verbindlich sind die Angaben des BAFA bzw. der KfW für den Heizungstausch.

Höchstbeträge: Beim Heizungstausch über KfW 458 gelten seit dem 21.07.2026 28.000 € für die erste Wohneinheit (ab 01.02.2027 halbjährlich −750 €), 15.000 € für die zweite bis sechste und 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Für die übrigen Einzelmaßnahmen gelten eigene, gedeckelte Höchstkosten je Wohneinheit und Jahr, aktuelle Werte beim BAFA.

Säule 2, KfW-Kredit + Tilgungszuschuss

Wer die Bestandsimmobilie auf eine Effizienzhaus-Stufe bringt, nutzt KfW 261:

Gefördert wird die Sanierung auf Effizienzhaus 85 oder besser bzw. Effizienzhaus Denkmal. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 150.000 € je Wohneinheit; dazu kommt ein Tilgungszuschuss, der mit der erreichten Effizienzhaus-Stufe steigt. Boni gibt es für ein Worst Performing Building und für serielles Sanieren. Die Prozentsätze wurden zum 21.07.2026 neu geregelt, verbindlich: KfW-Programmseite 261/262.

Wichtig: KfW 261 und BEG-EM sind nicht für dieselbe Maßnahme kombinierbar. Entweder Komplett-Programm oder Einzelförderung, beides geht nur, wenn die Einzelmaßnahme NICHT Teil des Komplett-Pakets ist (z.B. PV-Anlage zusätzlich).

Säule 3, Landes-Förderbanken (NRW, Bayern, Berlin etc.)

Jedes Bundesland hat eigene Förderprogramme, oft als Zinsverbilligung oder zusätzlicher Tilgungszuschuss. Beispiele:

  • NRW.Bank (Nordrhein-Westfalen), Wohnraumförderung und Modernisierungsprogramme
  • BayernLabo (Bayern)
  • IBB (Berlin)
  • L-Bank (Baden-Württemberg)
  • NBank (Niedersachsen)

Konkrete Förderhöhen nennen wir hier nicht, weil die Landesprogramme sich stark unterscheiden und häufig angepasst werden. Maßgeblich ist immer die Programmseite der jeweiligen Landesförderbank.

Diese Programme sind kombinierbar mit BEG/KfW, aber Achtung: einige Landes-Programme verlangen, dass der KfW-Antrag zuerst genehmigt ist.

Beispielrechnung, Sanierung 1-FH NRW, Effizienzhaus 55

PositionWert
Sanierungskosten gesamt180.000 €
Eigenkapital30.000 €
Kreditbedarf150.000 €
KfW 261 (Höchstbetrag je Wohneinheit)150.000 € Kredit + Tilgungszuschuss nach erreichter Effizienzhaus-Stufe
Heizungstausch über KfW 458Zuschuss auf max. 28.000 € förderfähige Kosten (erste Wohneinheit)
Landesförderungje nach Bundesland zusätzlich möglich

Eine belastbare Gesamtsumme lässt sich erst nennen, wenn Effizienzhaus-Stufe, Ausgangszustand und Bundesland feststehen, deshalb verzichten wir hier bewusst auf eine Beispiel-Endsumme.

Was den Unterschied macht, der iSFP (individueller Sanierungsfahrplan)

Wer vor der Sanierung einen iSFP von einer zertifizierten Energieberaterin oder einem Energieberater erstellen lässt, bekommt auf die nachfolgenden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle einen iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten obendrauf. Die Energieberatung selbst wird ebenfalls bezuschusst; den aktuellen Fördersatz und die Höchstbeträge nennt das BAFA. Wichtig: Der iSFP-Bonus gilt für Einzelmaßnahmen, nicht innerhalb von KfW 261.

Mein Rat: Vor jeder größeren Sanierung den iSFP machen lassen. Das ist die niedrigste hängende Frucht.

Die 4 häufigsten Förder-Fehler

  1. Handwerker beauftragt, BEVOR der Antrag steht → komplette Förderung verloren
  2. KfW + BEG-EM für gleiche Maßnahme → Doppelförderung, eines wird abgelehnt
  3. Nicht-zertifizierter Energieberater → kein Anspruch auf KfW/BAFA
  4. Kein iSFP gemacht → 5 % Bonus verschenkt auf JEDE Einzelmaßnahme

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Stand: Juli 2026. Die KfW hat die Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 21.07.2026 angepasst, betroffen sind unter anderem die Sanierungsprogramme 261/262 und die Heizungsförderung 458.

Förderhöhen, Einkommensgrenzen, Zinssätze und technische Anforderungen ändern sich laufend. Verbindlich sind allein die aktuellen Merkblätter und Programmbedingungen der KfW. Zinssätze werden am Tag der Zusage festgelegt.

Offizielle Quellen:

Dieser Beitrag ersetzt keine Förder-, Steuer- oder Rechtsberatung.

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